Neutralleiter-Kontakt

Wenn ein Gerät einen Pol nur für Neutralleiter hat, muss dieser Pol deutlich mit dem Buchstaben “N“ gekennzeichnet sein. Der geschaltete Pol für den Neutralleiter darf nicht vor den anderen Polen ausschalten.

Oftmals wird ein Neutralleiter unzutreffend als Nullleiter bezeichnet. Der Nullleiter war nach älteren Versionen der VDE ein unmittelbar geerdeter Leiter, im Allgemeinen der Mittelleiter. Heute werden solche Leiter als PEN-Leiter bezeichnet. Bei der Schutzmaßnahme Nullung konnte der Neutralleiter zusätzlich die Funktion des Schutzleiters übernehmen, er wurde aber dadurch nicht zum Schutzleiter. Klassische PEN-Systeme findet man in Kundeninstallationen in Deutschland die vor dem 31. März 1974 fertiggestellt wurden und nach aktueller Norm nur im Verteilernetz der Netzbetreiber und für besondere Anwendungen. Unmittelbar an der Übergabe vom Netzbetreiber in die Kundenanlage im Hausanschlusskasten erfolgt heute die Aufteilung von PEN in den PE- und N-Leiter.

In einem mehrphasigen Netz, z. B. einem Dreiphasenwechselstromnetz, bilden im Falle einer Unterbrechung des Neutralleiters („Neutralleiterabriss“) die Widerstände der Verbrauchsmittel an den einzelnen Außenleitern einen Spannungsteiler, wodurch sich das Potential des nun „freien“ oder „schwebenden“ Sternpunkts bei asymmetrischer Belastung der Außenleiter verschieben kann. Diese ungleiche Lastaufteilung wird als Schieflast bezeichnet. So kann bei stark ungleichen Strömen in den Außenleitern, die Spannung zwischen dem am geringsten belasteten Außenleiter und dem Sternpunkt nahezu auf die Spannung zwischen zwei Außenleitern steigen. Das kann zu Überspannungsschäden führen.

Aus diesem Grund ist in einem mehrphasigen Netz der Neutralleiter nur schaltbar auszuführen, wenn sichergestellt ist, dass immer zuerst die Außenleiter getrennt werden, bevor sich die Kontakte für den Neutralleiter öffnen. Umgekehrt muss beim Einschalten zuerst der Neutralleiter verbunden werden.

 

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