REACH

REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern.

Die eindeutige Identifizierung von Stoffen ist eine Vorbedingung für die meisten Verfahren nach REACH. Die Akteure der Lieferkette müssen über ausreichende Informationen über die Identität ihres Stoffes verfügen.

Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen von Stoffen, die sie in Mengen von oder über einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, zu sammeln. Ferner müssen sie eine Beurteilung der Gefahren und möglichen Risiken, die von diesem Stoff ausgehen, durchführen.

Die ECHA und die Mitgliedstaaten bewerten die von den Unternehmen eingereichten Informationen zur Prüfung der Qualität der Registrierungsdossiers und der Versuchsvorschläge und zur Klärung der Frage, ob ein bestimmter Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.

Das Zulassungsverfahren soll sicherstellen, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe bei gleichzeitiger Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des EU-Binnenmarktes schrittweise durch geeignete Alternativen ersetzt werden.

Beschränkungen dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unzumutbaren Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Durch Beschränkungen können die Herstellung, die Vermarktung oder die Verwendung eines Stoffes beschränkt oder verboten werden.

Sie sind ein nachgeschalteter Anwender, wenn Sie im Rahmen Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwenden.

Die Identifizierung eines Stoffs als besonders besorgniserregender Stoff und seine Aufnahme in die Kandidatenliste bringt bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich, die einen solchen Stoff enthalten.

Woran denkt man normalerweise, wenn man das Wort „Chemikalien" hört? Nun, eine Bildersuche im Internet gibt hier bereits Aufschluss – jede Menge Reagenzröhrchen und -gläser und „Gefahr"-Symbole, wie der Totenkopf mit den gekreuzten Knochen. Wiederholt belegen Studien, dass Chemikalien von der Öffentlichkeit als potenziell gefährlich wahrgenommen werden. Die Forschung wagt sogar zu behaupten, dass der gewöhnliche Bürger Chemikalien aus seinem Leben verbannen möchte. Bei der Wahl zwischen einem Produkt mit „Chemikalien" und einem mit „natürlichen" Inhaltsstoffen entscheiden sich viele für das naturbelassene – was auch der Marketingindustrie nicht entgangen ist.

In Wahrheit würden wir ohne Chemikalien natürlich gar nicht existieren – wir bestehen aus Chemikalien, so wie die Erde unter unseren Füßen. Darüber hinaus sind einige der gefährlichsten dem Menschen bekannten Chemikalien natürlichen Ursprungs, zum Beispiel Arsen und Belladonna.

Es verhält sich so, wie Margot Wallström (ehemalige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und eine der Architektinnen der REACH-Verordnung, die den Umgang mit Chemikalien sicherer gestalten soll) gesagt hat: „Chemikalien sind Segen und Fluch zugleich".

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